3. Bürgerbegehren
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Gesetzliche Vorgaben / Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Die Stimme der Bürger in der Strategie einer Bürgerinitiative Bürgerbegehren in Vorbereitung die Sache mit der Bau-Attrappe |
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Autor: Gerd Witte 1. Gesetzliche Vorgaben Die Instrumente der gesetzlichen Bürgerbeteiligung sind in der Bundesrepublik föderal geregelt in den Gemeindeordnungen (GemO) der Länder, bezogen auf Rheinland-Pfalz im §17a. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Der aktuelle Wortlaut ist zu finden unter dem Link http://landesrecht.rlp.de/ Zusammengefasst kann mit einem Bürgerbegehren einer Gemeinde ein Bürgerentscheid über bestimmte Veränderungen oder Beschlüsse in der Gemeinde beantragt werden. Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist in der GemO stark eingeschränkt, außerdem sind – je nach Einwohnerzahl – Mindestquoten von stimmberechtigten Bürgern per Unterschrift zu dem Antrag erforderlich. Nach der aktuellen Fassung der GemO sind das für Worms 6 v.H. der zur letzten Gemeinderatswahl wahlberechtigten Bürger. Wird dem Bürgerbegehren vom Gemeinderat stattgegeben und ein Bürgerentscheid beschlossen, ist eine Quote von mindestens 15 v.H. der Stimmberechtigten und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Annahme der verlangten Maßnahme erforderlich. Wird die erforderliche Mehrheit im Sinne des Begehrens nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit. Wird die Mehrheit erreicht, steht das einem Gemeinderats-Beschluss gleich.
2. Bürgerbegehren in Worms Seit Begründung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August hat es in Worms insgesamt 3 Bürgerbegehren gegeben, die unter den Stichwörtern
natürlich insbesondere in Worms und auch überregional für großes Interesse und teilweise kontroverse Diskussion gesorgt haben. Dabei ging es immer um die Erhaltung von vorliegenden Verhältnissen, die großen Teilen der Bevölkerung wichtig waren und entsprechend starkes Engagement hervorgerufen haben
Zum damals sehr umstrittenen Bau des Nibelungenmuseums findet sich auf der home-page der Stadt Worms nur noch die nachfolgende Passage zu dem Vorgang Zitat Anfang: "Bürgerentscheid Das seit 1999 mögliche Bürgerbegehren - der Bürgerentscheid - wurde in Worms im Bezug auf den Bau des Nibelungenmuseums von Seiten der Wormser Bürgerinnen und Bürger aufgegriffen. Hierbei konnten die Bürgerinnen und Bürger darüber entscheiden, ob das Museum gebaut wird oder nicht. Die erforderliche Mehrheit von mindestens 30 % der Stimmberechtigten wurde nicht erreicht. Ein weiterer Bürgerentscheid fand am 14. September 2003 statt. Dabei ging es um die Bebauung des Parkplatzes vor der Jugendherberge mit dem heutigen „Eichbaum Stammhaus“ (Domterasse)". Zitat Ende
Benannt
nach einer Straße, die etwa in Höhe der Jugendherberge auf den
Weckerlingplatz mündet. Der Weckerlingplatz hat seinen Namen von Prof.
August Weckerling, Leiter der Paulusbibliothek. Bereits 1907 haben Prof.
Weckerling und Maximilian v. Heyl
mit Ihren einflussreichen Stellungnahmen gegen eine Bebauung des Glaskopfes
und für eine freie Blickachse von der Jugendherberge zum Südportal des Domes
die damals geplante Bebauung verhindert. 2003 hat dann erneut eine Bebauung des Glaskopfes zur Debatte gestanden. Es gründete sich eine Bürgerinitiative für die freie Blickachse zum Dom und brachte ein Bürgerbegehren ein. Das damals gültige Quorum für ein Bürgerbegehren wurde erreicht und daher ein Bürgerentscheid durchgeführt. Details dazu: siehe folgende Kopie von rathaus/wahlen/buergerentscheid_glaskopf.php Zitat Anfang Bürgerentscheid zur Bebauung des „Glaskopf“ 2003 Entscheidung des Wormser Stadtrats: Mit Sitzung vom 15. Oktober 2003 hat der Stadtrat dem, wie folgt lautenden Beschlussantrag einmütig zugestimmt: „Der Stadtrat bekräftigt seine Auffassung, dass eine städtebauliche verträgliche und stadtgestalterisch anspruchsvolle Neugestaltung des Parkplatzgeländes an der Andreasstraße durchaus sinnvoll ist. Die Festlegung einer unveränderten Beibehaltung des derzeitigen Parkplatzgeländes an der Andreasstraße ist nach Auffassung des Stadtrates nicht sinnvoll, weil damit die derzeit stadtgestalterisch inakzeptable und aus der Perspektive des Domes unattraktive Parkplatzsituation auf Dauer gefestigt würde und eine Neugestaltung, die sich harmonisch in die Nachbarschaft und in das sensible Umfeld des Domes einfügt und dieses aufwertet, eingeschränkt oder blockiert werden könnte. Der Stadtrat begrüßt gleichwohl das mit der bemerkenswerten Teilnahme am Bürgerentscheid bekundete Interesse der Bevölkerung, an der künftigen städtebaulichen Entwicklung mitzuwirken. Der Stadtrat bekräftigt deshalb erneut seien Auffassung, im weiteren Vorgehen zur Neugestaltung. Text von § 17 a Abs. 7 GemO „Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 30 v. H. der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat/Stadtrat über die Angelegenheit zu entscheiden.“ Zitat Ende Redaktionelle Anmerkung: gemäß der derzeit gültigen Fassung der GemO wäre der Bürgerentscheid erfolgreich gewesen, da nur noch eine Mehrheit von 15 v.H. für die Annahme notwendig ist. Das entspräche 8.968 Nein-Stimmen Bemerkenswert ist, dass der Stadtrat am 16.07.2003 schon einmal in Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid vom 14. 09.2013 einen Beschluss gefasst hat. Abstimmungsberechtigte insgesamt: 59.787 Personen 30 % der Abstimmungsberechtigten entsprächen: 17.936 redaktionelle Anmerkung: damals gültiges Quorum Anzahl der abstimmenden Personen: 16.179 damit liegt die Abstimmungsbeteiligung bei 27,1 % ungültige Stimmen 94 gültige Stimmen 16.085 Ja-Stimmen 725 Nein-Stimmen 15.360. Dem Bürgerentscheid wurde damit nicht entsprochen
Zitat Ende Ausführliche Informationen unter dem untenstehenden Link: buendnis-hoher-stein Hier nur ein Ausschnitt der Startseite der Homepage: Zitat Anfang - Für Klima, Umwelt und Landwirtschaft in Worms – gegen maßlosen Flächenverbrauch Geschafft! -Bürger-engagement war erfolgreich -Gewerbegebiet verhindert weitere Informationen ... Vorkaufsrecht der Stadt Worms für das Gebiet am Hohen Stein. Das geplante Industrie - und Gewerbegebiet „Am Hohen Stein“ zwischen Pfeddersheim und Heppenheim stellt aufgrund seiner Lage und Größe einen Eingriff in Natur-und Kulturräume dar, der in Worms seit 100 Jahren ohne Beispiel ist. Mit der Ausdehnung von 140 Hektar (1,4 Mio. m² !) würde ein neuer Stadtteil von der Größe Pfeddersheims entstehen, der in keinerlei Zusammenhang mit der bisherigen Stadtentwicklung steht und dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ krass widerspricht. Der Standort auf einem Höhenrücken westlich der Stadt Worms liegt direkt in der Frischluft-Schneise des Stadtzentrums und mitten im wichtigsten Kaltluft-Entstehungsgebiet der Stadt. „Kein-Haus-am-Dom“ Die Absicht der Domgemeinde St. Peter, ein neues Gemeindehaus an der Stelle des früheren Kapitelhauses zu errichten, wurde im August 2012 erstmals der Öffentlichkeit durch eine Meldung in der Wormser Zeitung bekannt gemacht. Die Reaktion darauf war eher verhalten. Ende 2012 folgte ein Architekten-Einladungswettbewerb für 15 gesetzte Architekturbüros mit dem Abgabetermin 21.12.2012. Da nicht alle eingeladenen Teilnehmer zugesagt hatten, konnten Nachrücker berücksichtigt werden. Details können unter dem Link www.competitionline. com/de/ergebnisse/129664 eingesehen werden. Am 18.01.2013 wurde von dem Preisgericht das Ergebnis vorgestellt. Als Sieger wurde das Architekturbüro Heidenreich & Springer gekürt, ein zunächst nicht eingeladener Nachrücker. Der Stadtrat stimmte dem 1. Entwurf (Flachdach) am 11.02.2013 zu, die öffentliche Vorstellung erfolgte am 22.03.2013 bei einer Infoveranstaltung im Wormser.
Der Entwurf wurde von den Verantwortlichen hoch gelobt, die meisten Besucher waren jedoch entsetzt über den Klotz. Aufgrund der heftigen Kritik formierte sich eine Bürgerinitiative, die mit der Sammlung von Unterschriften für den Erhalt des freien Blickes auf die Südfassade des Domes begann. Innerhalb von nur wenigen Wochen wurden von den Helfern der Bürgerinitiative bereits 10.000 Unterschriften für den „Erhalt des freien Blickes auf den Dom“ gesammelt. Dazu wurden in vielen Geschäften, Praxen und Lokalen – die zuvor ihr Einverständnis erklärt hatten - Unterschriftenlisten ausgelegt, in der Fußgängerzone konnten sich Befürworter an eigens dafür aufgebauten Info-Ständen in die Listen eintragen, sich informieren und mit den Unterstützern der BI diskutieren. Auch die wenigen Gegner des Anliegens der BI wurden angehört und zur Diskussion eingeladen.
Im Sommer war die Zahl der Unterschriften auf etwa 18.000 angewachsen.
Diese wurden am 11.02.2014 im Rathaus übergeben, woraufhin von der
Domgemeinde öffentlich die Zahl und die Gültigkeit der Unterschriften bezweifelt wurde.
Die BI beauftragte daraufhin – auf eigene Kosten – einen Notar mit der Prüfung.
Die Angaben der BI über die Listen wurden notariell bestätigt.
Einer öffentlichen Entschuldigung für die falschen Vorwürfe haben sich die dafür Verantwortlichen
bis heute versagt. Aufgrund der Breite und Heftigkeit der Kritik an dem „Siegerentwurf“
bekam das „siegreiche“ Architekturbüro den Auftrag, einen alternativen Entwurf zu erarbeiten.
Der vorgesehene Standort – auch ein heftiger Kritikpunkt wegen des mit
3 m viel zu engem Abstandes zur Nikolauskapelle – blieb jedoch weitgehend erhalten,
lediglich der Abstand wurde auf knapp 6 m vergrößert, was optisch –
wenn man sich als Fußgänger von der Andreasstraße her nähert – praktisch keine Rolle spielt.
Der Durchgang wurde nur mit einer Treppe versehen, eine Rampe
– wie heutzutage üblich – hat man sich versagt. Der 2. Entwurf (mit Satteldach)
wurde am 07.11.2013 vorgestellt. Die Höhe des Dachfirstes beträgt nun 19,50 m über Grund.
In der Bauausschusssitzung vom 04.12.2013 wurde eine Empfehlung
für die Annahme des Entwurfes ausgesprochen und 14 Tage später entsprechend
vom Stadtrat beschlossen. Im Januar 2014 wurde von Unterstützern
der BI der Bürgerverein kein-haus-amdom e.V. gegründet – später umbenannt in
Bürgerverein Dom-Umfeld e.V.
Grund für die Gründung eines gemeinnützigen, eingetragenen Vereins war im Wesentlichen
die Möglichkeit, Pressemeldungen lancieren zu können, um ein breites Gehör zu erreichen
und um das Recht der Klage am Verwaltungsgericht wahrnehmen zu können.
Die Klagen, auch von unmittelbaren Anliegern, wurden allesamt abgewiesen, viele Gespräche
mit den Verantwortlichen der Domgemeinde, des Bistums, der Stadtverwaltung,
Stellungnahmen von bekannten Persönlichkeiten aus Architektur und dem Denkmalschutz,
mehr als 150 sonntägliche Mahnwachen, 2 Demonstrationen größer als sie Worms
jemals zuvor erlebt hat, über 18.000 Unterschriften von Wormser Bürgern
(zum Vergleich: bei der letzten OB-Wahl 2011 erhielt OB Kissel gerad mal 13.093 Stimmen
in der Stichwahl) haben das Unheil nicht abwenden können.
Die Verzögerungstaktik des OB Kissel, die Behandlung des Antrages über einen Bürgerentscheid
nicht noch vor der Stadtrats-Wahl und die Abstimmung darüber nicht
zeitgleich mit der Stadtrats-Wahl stattfinden zu lassen, hat damit in seinem Sinn gefruchtet
und den Bürgerwillen ignoriert. Dieses ist nur eine kurze Zusammenfassung,
ohne alle Aspekte zu erfassen. Andere Artikel dieses Buches gehen viel mehr in die Tiefe
und sind den interessierten Lesern sehr zu empfehlen.
Bezeichnenderweise findet sich auf der Homepage der Stadt Worms unter dem
Stichwort „Bürgerbeteiligung“ kein einziger Hinweis zur Möglichkeit
eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids, Wie es heute aussieht: der nachfolgende Link führt zu einer Foto-Galerie der Stadt Worms rathaus/galerien/Rathaus-Bauprojekte/Haus-am-dom.php |
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"Wäre die Baukultur ein Haus am Dom; man würde es niederlegen und an anderer Stelle höher und schöner bauen. " |
Bürgerbegehren in Vorbereitung
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Übergabe der Unterschriften im Rathaus Der 5 tausenste Unterzeichner am Stand der BI
Bei den Treffen gab es auch Hinweise über die geplanten Aktionen des Vereins und der Kirche. Gefragt waren die neuesten Infos zur Unterschriftensammlung für das geplante Bürgerbegehren. |
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Rohbau Als der Rohbau stand, fand am 17.02.2017 das Richtfest für das Haus am Dom statt.
Das Wochenblatt schrieb dazu: Bei der Feier waren geladene Gäste, die katholische Kirche und die Wormser Bürger. Der Bürgerverein war natürlich auch da, um seine Meinung kund zutun |